FDP Glinde

Programm – 6. Umwelt

6. Umwelt

Gerade im Frühjahr 2018 erhielt das Thema eine größere Aufmerksamkeit, was mit der öffentlichen Debatte über den Entwurf einer Baumschutzsatzung zusammenhing. Darüber wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger kontrovers diskutiert. Dabei wurden die meisten Bäume in Glinde nicht auf privatem, sondern auf öffentlichem Grund gefällt, und zwar aus Sicherheitsgründen nach Sturmschäden. Verantwortliche Eigentümer handeln aus denselben Erwägungen. Tatsächlich wird kein Stadtvertreter und keine städtische Angestellte in die persönliche Haftung für einen maroden Baum eintreten. Trotzdem bleiben Bäume schützenswert, nicht nur aus Klimagründen, sondern auch, weil sie zu einem angenehmen Stadtbild beitragen. Die vorliegende Baumschutzsatzung provoziert aber eher ein präventives Fällen bevor ein Baum den vorgeschriebenen Stammumfang erreicht hat.

Zur einzig unbebauten Fläche (nördlich des TSV-Sportplatzes) gibt es widersprüchliche Aussagen. Auf der einen Seite wird von Zeitzeugen berichtet, die vor Jahrzehnten eine Kontamination der Fläche beobachteten und dokumentierten. Auf der anderen Seite gibt es Aussagen der Verwaltung, dass die Fläche ökologisch unbedenklich sei und ggf. genutzt werden könne (z. B. als Neubaugebiet).

Die Verbesserung der Verkehrssituation wäre eine Entlastung der Umwelt (siehe oben). Außerdem könnte die Stadt sauberer sein. Dies liegt aber auch in der Verantwortung eines jeden Einzelnen.

Konkret schlagen wir folgendes vor:

  • Ablehnung der Baumschutzsatzung,
  • Wiederaufforstung der öffentlichen Wälder,
  • Schaffung einer Kontaktstelle, die bei Fragen des Baumschutzes kompetent berät und die veröffentlicht, welche stadtbildprägenden Bäume schon jetzt unter Schutz stehen,
  • Der Zustand der Fläche nördlich des TSV-Sportplatzes muss unabhängig und solide analysiert werden. Dazu sind auch Zeitzeugendokumentationen heranzuziehen. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung kann über die Nutzung der Fläche nachgedacht werden,
  • Verbesserung der Reinigung unserer Plätze und Wege,
  • Maßnahmen zur Verkehrssituation (siehe Kapitel 3 – Verkehr).

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